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Maskenpflicht im Flugzeug – bei Abflug in Deutschland nein, bei Abflug in Spanien ja

Wer einen Flug zwischen Deutschland und Spanien gebucht hat, muss in jedem Fall eine Maske dabei haben. Aufsetzen muss man sie allerdings nur bei Ankunft oder Abflug in Mallorca. Für alle Flüge, die in Deutschland starten oder landen, gibt es keine Maseknpflicht mehr. Für alle Flüge, die in Spanien starten oder landen gilt aber die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP 2 Maske weiter. Wie soll man sich denn nun im Flugzeig verhalten. Formal betrachtet gelten die Regelungen aus dem Chicagoer Abkommen für die internationale zivile Luftfahrt. Dieses Abkommen regelt die Gültigkeit der Gesetze des Landes, in dessen Luftraum sich das jeweilige Flugzeug befindet. Wendet man diese Regelung konsequent an, muss also bei einem Flug aus Deutschland nach Mallorca beim Erreichen des spanischen Luftraumes die Maske aufgesetzt werden. Fliegt man aus Palma zurück nach Deutschland, kann die Maske beim Erreichen des deutschen Luftraums abgenommen werden. Es wird also spannend, wie die Fluggesellschaften mit dem Thema umgehen. Vielleicht erledigt sich das Thema ja aber auch zeitnah. Einige Fachleute erwarten auch in Spanien eine Abschaffung der Maskenpflicht.

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