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Mallorca-Wahl am 28. Mai: EU Bürger müssen bis Ende Januar im Wahlregister gemeldet sein

Wir haben ja in unserem Insel-Podcast schon oft von den Wahlen gesprochen, die in diesem Jahr auf Mallorca und in Spanien anstehen – bei einigen Wahlen können sich auch EU Bürger beteiligen, die dauerhaft hier leben. Im November wird ein neues Parlament in Madrid gewählt – das ist ausschließlich spanischen Staatsbürgern vorbehalten. Anders ist das im Mai, wenn die Bürgermeister und Gemeinderäte gewählt werden und auch die Abgeordneten für das Regionalparlament der Balearen und der Inselrat auf Mallorca.

Ganz genau am 28. Mai sind diese Wahlen – Inselrat und Regionalparlament wählen auch nur spanische Staatsbürger, bei den Kommunalwahlen können aber auch EU Bürger abstimmen, die hier leben und als Empadronamiento gemeldet sind.
Das bedeutet, man hat sich im Rathaus der jeweiligen Gemeinde als EinwohnerIn angemeldet. Um wählen zu dürfen, muss man mindestens 18 Jahre alt sein und den Willen bekunden, das Wahlrecht für die Kommunalwahl hier auf Mallorca ausüben zu wollen.

Wer bereits einmal an den Kommunalwahlen oder auch Europawahlen hier auf Mallorca teilgenommen hat, muss nichts weiter machen – die Wahlunterlagen kommen per Post nach Hause.  Wichtig: Wer seit 2018 umgezogen ist und sich nicht umgemeldet hat, bekommt natürlich keine Unterlagen.

Wer noch nicht an einer Wahl hier teilgenommen hat oder seit 2018 nach Mallorca umgezogen ist und wählen möchte, muss sich in das Wahlregister eintragen. Ist man ordnungsgemäß angemeldet, bekommt man dazu eine Aufforderung vom Statistikinstitut INE per Post – dann kann man sich online eintragen.  https://www.ine.es/dyngs/CEL/en/index.htm?cid=383  Die Eintragung funktioniert online auch mit der digitalen Unterschrift, die man hier ja auch für viele andere Dinge benötigt: https://sede.ine.gob.es/manifestacionVotoPermanente/presentacion

Man kann aber auch zum Rathaus gehen und dort ein Formular ausfüllen, um sich in das Wahlregister einzutragen. Hier kann man das Formular herunterladen: https://estaticos-cdn.prensaiberica.es/epi/public/content/file/original/2023/0110/16/formular-zur-eintragung-in-das-wahlerverzeichnis-fur-die-kommunalwahlen-2023-ab848d4.pdf

Wichtig dabei ist – es gibt eine Frist! EU Bürger, die hier wählen wollen, müssen sich bis spätestens 30. Januar in das Wahlregister eintragen. Hier gibt es weitere wichtige Informationen und Formulare: https://www.votebaleares.org/

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